10.12.2015 > Gerichtliche Auseinandersetzung um »FEAR« von Falk Richter

 

Die Schaubühne am Lehniner Platz ist von Beatrix von Storch (Europa-Abgeordnete und Vizevorsitzende der AfD, Organisatorin der Bewegung ›Demo für alle – Ehe und Familie vor! Stoppt Gender-Ideologie und Sexualisierung unserer Kinder‹) und Hedwig von Beverfoerde (Sprecherin der ›Demo für alle‹) durch deren Anwälte aufgefordert worden, Fotos ihrer Mandantinnen nicht mehr in der Aufführung »FEAR« zu verwenden. Eine entsprechende Unterlassungserklärung, die innerhalb einer Frist von zwei Tagen unterschrieben werden sollte, ist von der Schaubühne nicht unterzeichnet worden.

Trotz einer Schutzschrift, die die Schaubühne bei Gericht hinterlegt hatte, hat das Gericht eine einstweilige Verfügung in der Sache von Beverfoerde erlassen, ohne die Schaubühne dazu anzuhören. Gegen diese Verfügung hat die Schaubühne Widerspruch eingelegt. Am kommenden Dienstag, den 15.12.2015, um 9h30 findet die mündliche Verhandlung im Landgericht Berlin (Tegeler Weg 17-21) zu dem Fall statt.

Im direkten Anschluss an die mündliche Verhandlung des Falls von Beverfoerde wird am Dienstag, den 15. Dezember,  10.00 Uhr, auch die Verhandlung in der Sache von Storch ./. Schaubühne stattfinden.

Ort der öffentlichen Verhandlungen ist Saal 143 im Altbau des Landgerichts Berlin am Tegeler Weg 17-21.

 

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