07.01.2016 > Rechtsstreit um »FEAR« - Urteilsbegründungen liegen vor
Die Portraits der »Demo für Alle«-Organisatorin Hedwig von Beverfoerde und der AfD-Politikerin Beatrix von Storch dürfen weiterhin in Falk Richters Produktion »FEAR« verwendet werden. Das entschied das Landgericht Berlin Mitte Dezember.
In den inzwischen vorliegenden ausführlichen schriftlichen Urteilsbegründungen (Aktenzeichen: 27 O 638/15 Hedwig v. Beverfoerde ./. Schaubühne bzw. 27 O 658/15 Beatrix v. Storch ./. Schaubühne) gab das Gericht der Schaubühne in allen Punkten Recht. Die Vorwürfe gegenüber Falk Richter und dem Theater wurden sämtlich als unbegründet zurückgewiesen, u.a. die Hauptklagepunkte, »das Stück rufe zur Gewalt auf, man beschreibe die Klägerinnen als Zombies, denen man in den Kopf schießen müsse, man stelle sie widerrechtlich in eine Reihe mit Anders Breivik und Beate Zschäpe, die Wohnanschrift von Frau von Storch werde genannt«.
Entscheidend stellt das Gericht in beiden Fällen gleichlautend fest:
»Auch wird kein verständiger Theaterbesucher ernsthaft annehmen, dass in dem Stück zu Gewalt gegen die gezeigten rechtskonservativen Akteure der politischen Gegenwart, mithin auch gegen die Antragstellerin, aufgerufen wird. In dem Stück wird vielmehr künstlerisch zum Ausdruck gebracht, dass diese rationalen Argumenten nicht mehr zugänglich seien.«
»FEAR« wird weiterhin unverändert gezeigt werden, die nächsten Vorstellungen sind am 8., 9. und 10. Januar und am 26., 27. und 28. Februar.
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