15.12.2015 > Schaubühne gewinnt Rechtsstreit um »FEAR« von Falk Richter

 

Das Landgericht Berlin hat die in der vergangenen Woche erlassene Einstweilige Verfügung in der Sache Frau von Beverfoerde aufgehoben, mit der der Schaubühne untersagt wird, auf der Bühne des Stückes »FEAR« von Falk Richter ihr Bild zu zeigen. Einen ähnlich gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der AfD-Politikerin Beatrix von Storch hat das Gericht zurückgewiesen.

In der  mündlichen Verhandlung hat das Gericht deutlich gemacht, dass es keine Verletzung der Menschenwürde der beiden Antragstellerinnen in dem Stück sieht. Die Schaubühne hat geltend gemacht, dass auch keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte in der Verwendung der Bilder zu sehen ist, weil in diesem komplexen und multimedialen Werk eine künstlerische Darstellung der Albträume der Figuren im Stück stattfindet. »FEAR« verarbeitet verschiedene zeitgeistig und geschichtlich auftretende Phänomene der neuen Rechten und christlich fundamentalistischer Strömungen. Das Landgericht hat sich der Auffassung der Schaubühne angeschlossen,  unter dem Schutz der Kunstfreiheit gehandelt zu haben. Der Vorsitzende Richter stellte in der mündlichen Erörterung klar, dass aus Sicht des Gerichts in dem Stück nicht zu Gewalt gegen Personen oder Sachen aufgerufen wird.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

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