Sonder-AGB

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung für den Verkauf von Eintrittskarten für die Aufführung »Das Leben des Vernon Subutex 1« am 4. Juni 2021

I. Einleitende Hinweise zum Pilotprojekt

Die Schaubühne wird auf der Grundlage einer Ausnahmeregelung gem. § 9 Abs. 9 der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Stand 21. Mai 2021) in der Schaubühne, Saal A, eine Theateraufführung während der laufenden SARS-CoV-2 Pandemie (»Corona-Pandemie«) als Pilotprojekt veranstalten (»Veranstaltung«). Bei diesem Pilotprojekt soll der Gesundheits- und Infektionsschutz für alle Beteiligten, insbesondere die Besucher_innen der Veranstaltung, durch eine einheitliche Teststrategie und Einhaltung eines Schutz-und Hygienekonzepts nach einem hohen Standard gewährleistet werden. Es gelten daher im Vergleich zu Veranstaltungen, die wir vor Beginn der Corona-Pandemie durchgeführt haben, teilweise abweichende und ergänzende Bedingungen, die in den nachfolgenden Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Ergänzenden Datenschutzerklärung geregelt sind.

II. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (»COVID-19-Bedingungen«) gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schaubühne. Bei Widersprüchen gehen diese COVID-19-Bedingungen vor.

2. Kartenverkauf
Eintrittskarten können ausschließlich online über den Webshop der Schaubühne gekauft werden. Eintrittskarten, die von Dritten zum Kauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht. Ein_e Käufer_in kann maximal zwei Eintrittskarten erwerben.

3. Eintrittskarte als ausdruckbare oder mobile Tickets
Eintrittskarten werden ausschließlich als ausdruckbare oder mobile Tickets ausgestellt. Ein postalischer Versand oder eine Abholung sind nicht möglich. Bei telefonischem Erwerb erfolgt die Zustellung per E-Mail.

4. Kein Widerrufsrecht, Rückgabe oder Umtausch
Zusätzlich zu den Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt, dass ein Widerrufsrecht, Rückgaberecht oder Umtausch ausgeschlossen ist, wenn ein_e Besucher_in die Veranstaltung deshalb nicht besuchen kann, weil er_sie positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde. Ungeachtet dessen behält sich die Schaubühne begründeten Einzelfällen Kulanzentscheidungen vor.

5. Umplatzierung
Der_die Käufer_in erkennt an, dass die Schaubühne aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund vorgegebener Schutz- bzw. Hygienemaßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie und Vorgaben zur Einhaltung von Abstandsflächen, berechtigt ist, dem_der Inhaber_in der Eintrittskarte von seinen bestellten Plätzen abweichende Plätze zuzuweisen; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

6. Harte Personalisierung, keine Weitergabe der Eintrittskarten
Beim Erwerb der Eintrittskarten werden u.a. zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts und zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Kontaktdaten eines_r jeden Inhabers_in einer Eintrittskarte erfasst (sog. harte Personalisierung). Auf jeder Eintrittskarte sind Vorname, Nachname und Geburtsdatum des_der Besuchers_in vermerkt. Der_die Käufer_in gibt alle Kontaktdaten inklusive Geburtsdatum der Besucher_innen an, für die er_sie Karten kauft; er_sie wird Kontaktdaten von Dritten (Besucher_in/Begleitperson) nur dann angeben, wenn diese der Angabe zugestimmt haben. Es ist untersagt, Eintrittskarten an Dritte zu veräußern oder weiterzugeben.

Wenn der_die Käufer_in eine Eintrittskarte (auch) für einen Dritten (Besucher_in/Begleitperson) erwirbt, hat der_die Verkäufer_in den Dritten auf die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dieser COVID-19-Bedingungen sowie die notwendige Weitergabe von Angaben an uns nach dieser Ziffer 6 ausdrücklich hinzuweisen, wobei der_ die Besucher_in, für den der_die Käufer_in die Eintrittskarte kauft, sich durch die Übernahme und die Nutzung der Eintrittskarte mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser COVID-19-Bedingungen zwischen ihm_ihr und uns einverstanden erklärt.

Das Risiko, dass ein_e Inhaber_in einer Eintrittskarte die Veranstaltung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit, positives SARS-CoV-2-Testergebnis) nicht wahrnehmen kann, trägt der_die Käufer_in bzw. Inhaber_in der Eintrittskarte.

7. Bedingungen für den Einlass zur Veranstaltung
Besucher_innen erhalten nur Einlass, wenn sie folgende Dokumente vorweisen:

  • personalisiertes Ticket, 
  • Ausweis und
  • einen Nachweis über einen negativen Test, eine vollständige Impfung oder Genesung

Sie erhalten ausschließlich mit einem der folgenden Nachweise Zutritt zur Veranstaltung:

Nachweis Antigen-Schnelltest oder PCR-Test: Schriftliche oder elektronische Bescheinigung über ein negatives Testergebnis eines innerhalb der letzten 24 Stunden durchgeführten Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests oder PCR-Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aus einem der vom Senat gelisteten Testzentren. Selbsttests sind nicht anerkannt.

Nachweis Impfung: Bescheinigung über eine Impfung mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19, deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.

Nachweis Genesung: Bescheinigung eines mehr als sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Testergebnisses auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV- in Verbindung mit mindestens einer Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, die mindestens 14 Tage zurückliegt oder Nachweis eines mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Testergebnisses auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

Der Einlass zur Veranstaltung wird grundsätzlich verweigert, wenn der_die auf dem Nachweis vermerkte Inhaber_in nicht personenidentisch mit dem amtlichen Lichtbildausweis und/oder nicht alle drei Dokumente vorgezeigt werden.

Darüber hinaus sind Inhaber_innen von Eintrittskarten zum Besuch der Veranstaltung nur berechtigt, wenn sie keine vom Robert Koch-Institut genannten COVID-19-Symptome aufweisen (also nicht an unspezifischen Allgemeinsymptomen, wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall, oder an akuten respiratorischen Symptomen, wie z.B. Husten, Schnupfen erkrankt ist) und nicht aus anderen rechtlichen Gründen daran gehindert sind, z.B. weil für sie eine Quarantäne-Pflicht besteht. Ansonsten sind Inhaber_innen von Eintrittskarten verpflichtet, der Veranstaltung fern zu bleiben.

Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen, bestimmte Informationen, z.B. kürzlicher Aufenthalt des_der Inhabers_in der Eintrittskarte in einem Risikogebiet der Corona-Pandemie, für den Zutritt zur Veranstaltung verlangt werden, ist der_die Inhaber_in der Eintrittskarte verpflichtet, uns diese Informationen auf Anforderung im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unverzüglich mitzuteilen. Wenn der_die Eintrittskarteninhaber_in die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllt, können wir den Zutritt zur Veranstaltung verweigern. In diesem Fall können der _die Käufer_in und wir vom Vertrag über die betroffene Eintrittskarte für die Veranstaltung zurücktreten. Der_die Käufer_in erhält in diesem Fall den entrichteten Preis für die Eintrittskarte erstattet.

7.1. Kein Einlass bzw. Entfernen vom Veranstaltungsort bei Krankheitssymptomen
Wir sind aus wichtigem Grund, z.B. bei offensichtlichen Krankheitssymptomen, zur Verweigerung des Einlasses zum Veranstaltungsort oder zur Verweisung vom Veranstaltungsort berechtigt. Dies gilt auch, wenn ein_e Inhaber_in einer Eintrittskarte gegen zwingende Bestimmungen des Schutz- und Hygienekonzepts verstößt. Eine Erstattung des Kaufpreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

8. Nichterscheinen zur Veranstaltung und Isolierung bei positivem SARS-CoV-2-Testergebnis
Im Falle eines positiven SARS-CoV-2-Testergebnisses ist der_die Karteninhaber_in verpflichtet, nicht bei der Veranstaltung zu erscheinen und sich umgehend zu isolieren und spätestens am Folgetag einem PCR-Test zu unterziehen. Ob und welche Maßnahmen die Teststationen ergreifen, liegt in der Verantwortung der Teststationen.

9. Schutz- und Hygienekonzept
Bei der Veranstaltung gilt ein Schutz- und Hygienekonzept, das u.a. Folgendes vorsieht:

  • Es gilt folgende Abstandregel bei den Sitzplätzen: Die Belegung erfolgt im Schachbrettmuster mit einem Meter Abstand zwischen den Besucher_innen. Die Abstandsregel gilt ausnahmslos für alle Besucher_innen, auch für Mitglieder desselben Haushaltes und für Kartenkäufer_innen und Begleitpersonen.
  • Außer bei den Sitzplätzen muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden, ausgenommen sind Angehörige eines Hausstandes.
  • Am Veranstaltungsort besteht überall und uneingeschränkt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, einschließlich im Einlassbereich und im Außenbereich des Veranstaltungsorts.
  • Es werden Händedesinfektionsspender bereitgestellt.

Der_die Käufer_in bzw. Inhaber_in einer Eintrittskarte erkennt an, dass aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund behördlich vorgegebener Weisungen bzw. Anordnungen im Zusammenhang mit dem Zutritt zum und dem Aufenthalt im Veranstaltungsbereich, zusätzliche Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen Geltung erlangen können. Diese werden ihm_ihr mitgeteilt und sind ab Bekanntgabe zwingend zu beachten. Der_die Käufer_in bzw. Inhaber_in einer Eintrittskarte unterliegt im Hinblick auf das Schutz- und Hygienekonzept den Weisungen unseres Personals. Verstößt ein_e Käufer_in bzw. Inhaber_in einer Eintrittskarte gegen das vorgenannte Schutz- und Hygienekonzept, ist der_die Käufer_in bzw. Inhaber_in der Eintrittskarte verpflichtet, die Veranstaltung auf Weisung unseres Personals unverzüglich zu verlassen. Der Kaufpreis für die Eintrittskarte wird in diesem Fall nicht erstattet.

10. Haftung
Ergänzend zu Ziffer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Folgendes: Die Veranstaltung ist ein Pilotprojekt. Das bei der Veranstaltung umgesetzte Pilotprojekt soll die Gefahr von Ansteckungen von Besucher_innen und Dritten mit dem SARS-CoV-2-Virus auf ein vertretbares Maß reduzieren. Die Gefahr einer SARS-CoV-2-Infektion im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese Gefahr ist dem_der Käufer_in und den Inhabern einer Eintrittskarte bewusst. Daher ist unsere Haftung für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Besuchers, die sich trotz Umsetzung des Hygienekonzepts durch eine SARS-CoV-2-Infektion im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergeben, ausgeschlossen, dies gilt nicht bei Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln oder Unterlassen entstehen.

11. Ergänzungen und Änderungen
Wir sind bei einer Veränderung der Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese COVID-19-Bedingungen mit einer angemessenen Frist von drei Tagen oder aus wichtigem Grund, z.B. im Falle behördlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, auch bis unmittelbar vor der Veranstaltung, im Voraus zu ändern, sofern dies für den_die Käufer_in bzw. Inhaber_in der Eintrittskarte zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem_der Käufer_in bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der_die Käufer_in nicht innerhalb der jeweiligen Frist nach Zugang den Änderungen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt wir haben auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen.

III. Ergänzende Datenschutzerklärung

1. Geltungsbereich
Diese Ergänzende Datenschutzerklärung (»COVID-19-Datenschutzerklärung«) gilt ergänzend zur Datenschutzerklärung der Schaubühne. Bei Widersprüchen geht diese COVID-19-Datenschutzerklärung vor.

2. Welche personenbezogene Daten verarbeiten wir?
Wir verarbeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung, einschließlich des Verkaufs von Eintrittskarten, im Vergleich zur Durchführung von Veranstaltungen vor der Corona-Pandemie die folgenden zusätzlichen personenbezogenen Daten von Besuchern zur Verarbeitung gem. den COVID-19-Bedingungen:

Käufer_in:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefon-/Mobilnummer sowie E-Mail und Adresse.

Inhaber_in von Eintrittskarten:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefon-/Mobilnummer sowie E-Mail und Adresse..

3. Zweck der Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie deren Rechtsgrundlage
Wir verarbeiten auch diese zusätzlichen personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Die Verarbeitung der genannten zusätzlichen personenbezogenen Daten erfolgt zur Abwicklung der Kaufverträge über Eintrittskarten, zur Abrechnung, Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Beantwortung Ihrer Anfragen (z. B. per E-Mail) im Zusammenhang mit unserer Geschäftsbeziehung betreffend die Veranstaltung.

Wenn Sie bei der Einlasskontrolle zur Veranstaltung Testergebnis, personalisierte Eintrittskarte und Personalausweis vorzeigen, speichern wir nur die Eintrittskarte. Daten zum Testergebnis oder Personalausweis speichern wir nicht.

Die weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung können Sie den COVID-19-Bedingungen entnehmen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser zusätzlichen personenbezogenen Daten ist Artikel 6 Abs. 1b EU-DSGVO

4. Wer bekommt meine Daten?
Wir geben die für die Personalisierung der Eintrittskarten erhobenen Daten nicht an Dritte weiter.

Der_die Käufer_in oder Inhaber_in einer Eintrittskarte muss eigenständig und unabhängig vom Kaufvorgang einen Termin zur Durchführung eines SARS-CoV-2-Antigen-Tests bei einer Teststation buchen. 

Wenn der_die Inhaber_in einer Eintrittskarte bei einer Teststation einen SARS-CoV-2-Antigen-Test durchläuft, geschieht dies auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem_der Inhaber_in und der Teststation. Wir sind nicht Partei dieser Vereinbarung und auch nicht datenschutzrechtlich Verantwortlicher hinsichtlich der von der Teststation erhobenen Daten. Die Teststation übermittelt keine personenbezogenen Daten an uns.

Stand: 21. Mai 2021